Jedes Unternehmen in der Schweiz ist laut UVG – Unfallversicherungsgesetz verpflichtet, seine Arbeitnehmer gegen Unfälle im Hinblick auf die Heilungskosten und einen allfälligen Lohnausfall abzusichern. Der Versicherungsschutz und alle Leistungen sind durch die gesetzliche Grundlage vorgegeben. Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt Kosten, die durch Berufs- und Nichtberufsunfällen oder eine Berufskrankheit entstehen.
Ob bei der Arbeit, unterwegs, zuhause oder im Freien – Unfälle können überall komplett unerwartet auftreten. Damit zumindest die finanziellen Folgen weniger verheerend ausfallen, übernimmt die Unfallversicherung die entstandenen Kosten.
Nebst den gesetzlichen Leistungen ist es möglich, weitere Zusatzdeckungen zu versichern. Diese können je nach Branche von grossem Vorteil sein. Bei einem persönlichen Beratungstermin vergleichen wir gemeinsam mit Ihnen alle Offerten der renommiertesten Versicherungsgesellschaften.