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Steuererklärung
ausfüllen lassen

Bei uns können Sie Ihre Steuererklärung professionell ausfüllen lassen.

Einhaltung der Fristen

Mehrere hundert Franken jährlich einsparen

Abhol- & Bringservice

Alle Abzüge werden berücksichtigt

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Steuererklärung ausfüllen lassen
Steuererklärung ausfüllen lassen und sparen

Der 360-Grad-Service für Ihre Steuererklärung

Die Steuererklärung ist für viele Steuerpflichtige eine alljährliche Pflicht, die in der Regel eher später als früh erledigt wird und gerne bis zum letztmöglichen Zeitpunkt verschoben wird. Diese unbeliebte Aufgabe ist für Viele mit Mühe und Arbeit verbunden, denn oft ist es nicht klar, welche Beträge überhaupt von der Steuer abgesetzt werden können, ob diese auch in die richtigen Felder eingetragen wurden, ob und welche Belege beigelegt werden müssen und ähnliche Fragen. Anschliessend heisst es abwarten und hoffen, dass  nichts Wichtiges vergessen und die Steuererklärung vollständig und richtig ausgefüllt wurde.

Wer sich nicht durch komplizierte steuerrechtliche Gesetzestexte wühlen und sich Mühe, Geld und Zeit sparen möchte, kann sich die Steuererklärung von unseren Experten ausfüllen lassen – Was in der Schweiz ein aufkommender Trend ist.

Der Weg zu ihrer Steuererklärung

Machen Sie es sich doch einfach! Lehnen Sie sich zurück und fragen Sie heute noch online an und überlassen Sie uns Ihre Steuererklärung.

Online-Formular mit den Eckdaten ausfüllen und abschicken.
Erstkontakt mit dem Steuerexperten; telefonisch oder elektronisch.
Unterlagen einsenden, ob per Post oder per Abholservice.
Ausgefüllte Steuererklärung mit max. Sparpotential erhalten
Die Steuererklärung ausfüllen lassen

Preise für die Steuererklärung

Holen Sie sich Ihre unverbindliche Offerte ein und profitieren Sie von einer möglichen Steuerersparnis von mehreren hundert Franken im Jahr.

Steuererklärung für

Lehrling/Student

 

CHF 35.-

Steuererklärung für

Einzelperson

 

CHF 75.-

Steuererklärung für

Ehepaare (2x)

 

CHF 95.-

Steuererklärung für

Immobilienbesitzer

 

CHF 139.-

“Eine professionell ausgefüllte Steuererklärung bringt Ihnen im Schnitt jährlich mehrere 100 Franken Steuerersparnis ein!”

Sparen Sie an der richtigen Stelle.

Sie möchten mit Ihrer Steuererklärung das Maximum herausholen?
Sie würden gerne unnötige Fehler beim Ausfüllen der Streuerklärung vermeiden?
Am liebsten die Steuererklärung professionell ausfüllen lassen?

Dann sind Sie bei uns genau richtig! Mit unserem Angebot sparen Sie Zeit und Nerven und überlassen unserem erfahrenen Team das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung. Mit Steuertipps helfen wir Ihnen dabei, Geld zurück zu holen.

+4000

Ausgefüllte Steuererklärungen

380.-

Durschnittliches Sparpotential

+1900

Zufriedene Kunden
Steuerberater im Beratungsgespräch.

Steuererklärung ausfüllen lassen

Steuergesetze und -vorschriften können sind meistens für den durchschnittlichen Bürger recht komplex und das Ausfüllen einer Steuererklärung kann Zeit und Energie in Anspruch nehmen. Glücklicherweise bieten wir die Möglichkeit an, die Steuererklärung von unseren Steuerexperten ausfüllen zu lassen. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile, von denen du profitieren kannst:

  • Zeitersparnis: Unsere Steuerberater haben das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um die Steuererklärung schnell und effizient auszufüllen. Dadurch können Sie sich Zeit und Energie sparen, die Sie für andere Dinge verwenden können.
  • Kompetenz: Wir kennen die neuesten Gesetze und Vorschriften und wissen, wie man diese zu Ihrem Vorteil nutzen kann. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise eine grössere Rückerstattung oder eine geringere Steuerzahlung wie sonst erhalten.
  • Fehlervermeidung: Fehler bei der Steuererklärung können zu Problemen mit dem Steueramt und sogar zu Strafen führen. Ihr persönlicher Steuerberater kann dafür sorgen, dass Ihre Steuererklärung fehlerfrei ausgefüllt wird, und somit das Risiko von Fehlern vermindern.
  • Stressvermeidung: Das Ausfüllen einer Steuererklärung kann stressig sein, insbesondere wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie bestimmte Fragen beantworten oder Einkünfte deklarieren sollen. Wir können diesen Stress für dich reduzieren und dir helfen, eine angenehme Erfahrung beim Ausfüllen deiner Steuererklärung zu machen.

Insgesamt bieten die Vorteile des Ausfüllens Ihrer Steuererklärung durch einen Profi Zeitersparnis, Kompetenz, Fehlervermeidung und Stressvermeidung. Überlege dir also, ob es für dich sinnvoll ist, einen Steuerexperten bei der nächsten Steuererklärung zu beauftragen.

Steuerberatung: Die richtige Abzüge

Eine Steuererklärung in der Schweiz zu machen, bedeutet oft, dass Sie möglicherweise Steuern sparen und eine grössere Rückerstattung erhalten können. Dies kann durch die Inanspruchnahme von Abzügen erreicht werden, die von den Behörden bereitgestellt werden. Hier sind einige der wichtigsten Abzüge, die Sie berücksichtigen sollten:

  1. Werbungskosten: Sie können Arbeitskosten wie Reisekosten, Büromaterialien und Fortbildungskosten geltend machen.
  2. Kinderbetreuungskosten: Kosten für die Kinderbetreuung, wie Kindergärten oder Tagesmütter, können ebenfalls abgezogen werden.
  3. Krankenversicherungskosten: Die Krankenversicherungskosten können ebenfalls von der Steuer abgezogen werden.
  4. Wohneigentum: Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, können Sie auch bestimmte Kosten wie Hypothekenzinsen oder Renovierungskosten von der Steuer abziehen.
  5. Spenden: Spenden an gemeinnützige Organisationen können ebenfalls von der Steuer abgezogen werden.
  6. Krankheitskosten: Kosten für Krankheiten, einschliesslich Arztrechnungen und Medikamente, können ebenfalls von der Steuer ab

Es ist wichtig zu beachten, dass es bestimmte Anforderungen und Grenzen für jeden Abzug gibt. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen bereithalten und die richtigen Formulare ausfüllen,

Mit einer gründlichen Vorbereitung und der Kenntnis der verfügbaren Abzüge können Sie möglicherweise eine grössere Rückerstattung erhalten und Steuern sparen. Überprüfen Sie regelmäßig die steuerlichen Regelungen, um sicherzustellen, dass Sie die neuesten Abzüge nutzen können.

Steuerbogen wird mit allen möglichen Abzügen ausgefüllt.

Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung

Kann ich Weiterbildungskosten absetzen?

Ja, alle Weiterbildungskosten die berufsorientierend sind und selber getragen wurden, können bis zu einem Gesamtbetrag von CHF 12’000 von der Steuern abgezogen werden.

Kann ich entstandenen Fahrtkosten für den Arbeitsweg von der Steuern absetzen?

Fahrtkosten zur Arbeit, die mit dem eigenen Auto, dem Velo oder den öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden sind, können in vielen Fällen von der Steuer abgezogen werden. Jedoch müssen bei der Verrechnung der Fahrtkosten einige Details berücksichtigt werden. Auch hier gilt ein Höchstbetrag von bis zu CHF 3’000.

Ab wann bin ich verpflichtet, mein Vermögen in der Steuererklärung anzugeben?

Unabhängig von der Höhe des Vermögens, müssen alle Beträge deklariert werden.

Müssen die Sparkonten meiner Kinder (8 Jahre und 10 Jahre alt) in der Steuererklärung deklariert werden?

Ja, die Konten der Kinder müssen bis zur Volljährigkeit der Kinder in der Steuererklärung der Eltern deklariert werden.

Wieviel darf ich als Rentner monatlich bzw. jährlich steuerfrei verdienen?

Bei den Steuern ist jeder Franken, den man verdient grundsätzlich steuerbar.

Medikamente werden oft direkt, ohne Arztbesuch, in der Apotheke eingekauft. Kann man diese Kosten für die Medikamente in den Steuern geltend machen?

Die selbst getragenen Krankheitskosten können abgezogen werden sofern der Betrag 2% des Nettoeinkommens (Kanton St. Gallen) übersteigt. Bitte stets die entsprechenden Belege (Quittungen, Rechnungen) in der Steuererklärung als Nachweis beilegen.

Ab welchem Kontostand muss ein ausländisches Bankkonto gemeldet werden? Muss überhaupt ein ausländisches Bankkonto gemeldet werden?

Es müssen sämtliche Bankkonten in der Steuererklärung deklariert werden, unabhängig ob sich diese im In- oder Ausland befinden und unabhängig der Höhe der Guthaben.

Können nebst dem Kilometerabzug auch die monatlichen Parkkosten für das Parkhaus abgezogen werden?

Nein. Im Kilometerabzug sind die Parkkosten bereits inkludiert. Daher können diese nicht zusätzlich geltend gemacht werden.

Es werden Unterstützungsbeiträge monatlich an die Schwiegermutter bezahlt, welche sie nicht mehr zurückzahlen muss. Können diese Beträge abgezogen werden?

Ja, sofern die Schwiegermutter unterstützungsbedürftig und im Rentenalter ist. Man kann die Leistungen im Rahmen des Unterstützungsabzugs in den meisten Kantonen und beim Bund geltend machen. Einige Kantone kennen jedoch keinen Unterstützungsabzug. Der Abzug ist nur dann möglich, wenn die Zahlungen mindestens in diesem Umfang erfolgt sind. Die Schwiegermutter muss die Zahlungen nicht versteuern.

Darf das Steueramt den Abzug für die Verpflegung streichen, wenn man über Mittag nach Hause gehen könnte?

Ja. Dazu genügt es, wenn man vom Arbeitsweg und der Dauer der Pause her zu Hause essen könnte. Dafür könnte man die zusätzlichen Wegekosten geltend machen, die über Mittag anfallen.

Welche Abzüge kann ich als Wochenaufenthalter geltend machen?

Die Mehrkosten für eine zusätzliche Hauptmahlzeit (Fr. 3’200.- / Jahr). Die tatsächliche Kosten für ein auswärtiges Zimmer. Die Kosten der wöchentlichen Heimkehr (in der Regel die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels).

Wie müssen Stipendien versteuern werden?

Einkünfte aus staatlichen oder privaten Quellen für die Ausbildung einer steuerpflichtigen Person gelten als Unterstützung und sind steuerfrei.

Jemand besitzt eine Liegenschaft im Ausland. Wie verhält es sich mit der Besteuerung ausländischer Grundstücke von Personen mit (steuerrechtlichem) Wohnsitz in der Schweiz?

Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz sind in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass sich die Steuerpflicht auf das weltweite Einkommen und Vermögen bezieht. Ausgenommen sind ausländische Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke. Obwohl sich die Steuerpflicht in der Schweiz nicht auf ausländische Grundstücke erstreckt, sind diese (gesamte weltweite Einkommen und Vermögen) in der Steuererklärung aufzuführen. Der Wert der ausländischen Grundstücke und deren Erträge sind zwar nicht zur versteuern, sie werden jedoch für die Bestimmung des Steuersatzes verwendet. Gleiches gilt für ausländische Geschäftsbetriebe und Betriebsstätten.

Kann man (Verbrauchs-) Kosten für Strom, Gas, Heizöl, Kehricht, Wasser und Abwasser als Kosten für den Unterhalt von Liegenschaften steuerlich in Abzug bringen?

Bei selbst genutzten Liegenschaften sind die genannten Verbrauchskiosten nicht abzugsfähig. Bei vermieteten Liegenschaften ist zu unterscheiden, ob diese Verbrauchskosten auf den Mieter überwälzt werden (in Form der Nebenkosten) oder vom Eigentümer getragen werden. Trägt der Mieter die Kosten, können diese nicht geltend gemacht werden. Erfolgt keine Überwälzung auf den Mieter, kann der Eigentümer die Kosten im Zusammenhang mit dem Unterhalt geltend machen.

Eine Liegenschaft wurde gekauft und im Grundbuch im September 2020 eingetragen. Die Liegenschaft ist noch im Bau, der Bezug ist im Sommer 2021 geplant. Es wurden aber bereits erste Zahlungen geleistet. Muss diese deklariert werden?

Die gekaufte Liegenschaft hat Ende 2020 einen gewissen Wert, obwohl sie noch im Bau ist. Bei sich im Bau befindlichen Liegenschaften und bei Anzahlungen sind die laufenden bzw. aufgelaufenen Investitionen im Vermögen zu deklarieren. Dies bedeutet, dass die per Ende Jahr entstandenen Baukosten zuzüglich des Steuerwertes des Landes im Vermögen einzusetzen sind.

Ich bin in die Wohnung meiner Partnerin gezogen. Dafür unterstütze ich sie mit einem gewissen Betrag im Sinne eines "Kostgeldes". Muss ich diese versteuern?

Das hängt davon ab, welchen Betrag und wofür die Zahlung geleistet wird. Wenn es sich um einen Beitrag an den gemeinsamen Haushalt handelt, also um Auslagen zur Deckung der gemeinsamen Lebenshaltungskosten, dann nein. Falls es sich aber um grössere Beträge mit Schenkungscharakter handelt, muss dies deklariert werden.

Werden auf Kapitalleistungen von Vorsorgeeinrichtungen (beispielsweise Pensionierung, Wohneigentumsförderung) Steuern erhoben?

Ja, Kapitalleistungen werden gesondert besteuert und unterliegen stets einer einmaligen Jahressteuer. Es erfolgt eine Rechnung für den Anteil der direkten Bundessteuer und eine Rechnung für die Anteile der Kantons- und Gemeindessteuern.
Professinoneller Steuerberater-Service

Eine optimale Steuerberatung kann nur durch die Kenntnisse des aktuellen Steuerrechts gewährleistet werden. Eine fachlich korrekt ausgefüllte Steuererklärung zahlt sich aus und lohnt sich daher für Privatpersonen und Selbstständige umso mehr.

Steuererklärung fristgerecht ausfüllen lassen

Indem Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen, ist eine rechtzeitige Abgabe denkbar einfach. Wird die Frist verpasst, erhalten Sie ebenfalls Hilfe und Rat von unseren geschulten Steuerberatern.

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Unsere Experten wissen wie und wo du das Maximum an Steuerersparnis erzielen kannst. Mach dich Schlau – Frage kostenlos an und lass dich überraschen!

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Alles was wir für Sie tun, tun wir gerne. Daher bieten wir alle Dienstleistungen kostenlos und natürlich unverbindlich an.

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