Mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie selbst, wer im Ernstfall die Verantwortung für Ihre minderjährigen Kinder übernimmt. Verhindern Sie, dass Behörden oder Gerichte über das Schicksal Ihrer Kinder entscheiden.
Selbstbestimmung wahren
Vermeiden Sie, dass Behörden über die Vormundschaft entscheiden, und legen Sie fest, wer Ihre Kinder erziehen soll.
Handlungsfähigkeit sichern
Vertrauenspersonen können im Notfall sofort die rechtliche Vertretung und Fürsorge für Ihre Kinder übernehmen.
Entscheiden Sie über Ihre Handlungsunfähigkeit
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Unsere Klienten haben ihre Handlungsfähigkeit bereits heute abgesichert.
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Was ist eine Sorgerechtsverfügung?
Selbstbestimmt und sicher vorsorgen
Eine Sorgerechtsverfügung ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie als Eltern bestimmen, wer im Fall Ihres Todes oder Ihrer dauerhaften Urteilsunfähigkeit die elterliche Sorge für Ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll.
In der Schweiz wird bei minderjährigen Kindern ohne lebende Eltern automatisch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) tätig. Diese entscheidet dann über die Vormundschaft – oft ohne zu wissen, was Sie sich gewünscht hätten.
Mit einer Sorgerechtsverfügung geben Sie der KESB eine klare Handlungsanweisung. Ihr dokumentierter Wille wird in der Regel respektiert, sofern die von Ihnen gewählte Person geeignet ist und das Kindeswohl gewährleistet.
Szenarien: Mit vs. Ohne Sorgerechtsverfügung
Was passiert mit Ihren Kindern, wenn das Undenkbare eintritt?
- Tödlicher Unfall beider Eltern
- Schwere Krankheit eines Elternteils
- Streit um das Sorgerecht
- Alleinerziehend ohne Netzwerk
Ein gemeinsamer Autounfall, Flugzeugabsturz oder Naturkatastrophe – das Undenkbare kann passieren.
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Ohne Verfügung
- KESB entscheidet über Vormundschaft
- Kinder können bei Fremden platziert werden
- Lange Verfahren belasten die Kinder
- Streit in der erweiterten Familie
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Mit Verfügung
- Ihre Wunschperson wird Vormund
- Nahtloser Übergang für die Kinder
- Keine behördliche Fremdplatzierung
- Klare Regelung verhindert Familienstreit
Krebs, Schlaganfall oder andere schwere Erkrankungen können zur Handlungsunfähigkeit führen.
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Ohne Verfügung
- Unklarheit bei Alleinerziehenden
- Behördliche Prüfung des anderen Elternteils
- Kinder in Unsicherheit
- Keine Vorsorge für Vermögensverwaltung
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Mit Verfügung
- Backup-Lösung für Alleinerziehende
- Ergänzende Regelungen zum anderen Elternteil
- Kinder wissen, was passiert
- Vermögensschutz für die Kinder
Nach dem Tod können Grosseltern, Verwandte oder Ex-Partner um das Sorgerecht streiten.
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Ohne Verfügung
- Gerichtsverfahren belasten Kinder
- Ungewisser Ausgang des Streits
- Kinder als Streitobjekt
- Jahrelange Unsicherheit
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Mit Verfügung
- Ihr dokumentierter Wille zählt
- KESB folgt in der Regel Ihrem Wunsch
- Schnelle, klare Entscheidung
- Kinder geschützt vor Erwachsenenstreit
Als alleinerziehender Elternteil ohne nahe Verwandte ist Vorsorge besonders wichtig.
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Ohne Verfügung
- Fremdplatzierung in Pflegefamilie
- Kinder kennen neue Bezugspersonen nicht
- Traumatischer Übergang
- Verlust des gewohnten Umfelds
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Mit Verfügung
- Vertrauensperson aus Ihrem Netzwerk
- Kontinuität für die Kinder
- Bekannte Gesichter in schwerer Zeit
- Sanfter Übergang gesichert
Die Sorgerechtsverfügung:
Aktive Vorsorge für Ihre Kinder
Die Sorgerechtsverfügung ist ein essenzielles Sicherheitsnetz. Entgegen weitverbreiteter Annahmen erhalten Verwandte im Ernstfall nicht automatisch das Sorgerecht; ohne schriftliche Vorgabe entscheidet allein das Familiengericht.
Mit einer Verfügung behalten Sie die Kontrolle: Sie bestimmen eine Vertrauensperson als Vormund, schließen ungeeignete Personen aus und sichern die Kontinuität Ihrer Erziehungswerte. Dies gibt Kindern in Krisenzeiten wertvolle Stabilität. Damit das Dokument rechtsgültig ist, muss es zwingend handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet sein. Betrachten Sie die Verfügung als verantwortungsvollen Akt der Fürsorge, den Sie regelmäßig an Ihre aktuelle Lebensrealität anpassen sollten.
So einfach funktioniert’s
In wenigen Schritten zu Ihrer rechtssicheren Vollmacht
01. Bestandsaufnahme
Wir erfassen Ihre Familiensituation, Kinder und potenzielle Vormundspersonen.
02. Beratungsgespräch
Gemeinsam besprechen wir die rechtlichen Möglichkeiten und Ihre persönlichen Wünsche.
03. Dokumentenerstellung
Wir erstellen Ihre massgeschneiderte Sorgerechtsverfügung rechtssicher und vollständig.
04. Notarielle Beurkundung
Die Verfügung wird sicher hinterlegt und Sie erhalten alle nötigen Dokumente.
Was regelt eine Sorgerechtsverfügung
Diese Fehler finden wir regelmässig und können sie für Sie beheben.
Wer soll die persönliche Sorge für Ihre Kinder übernehmen? Sie bestimmen eine oder mehrere Personen als Vormund.
Was, wenn Ihre erste Wahl verhindert ist? Legen Sie eine Ersatzperson fest für maximale Sicherheit.
Wo sollen die Kinder leben? Bei der Vormundsperson, im Familienhaus oder anderswo?
Welche Werte sind Ihnen wichtig? Religiöse Erziehung, Schulwahl, Hobbys, dokumentieren Sie Ihre Wünsche.
Wer verwaltet das Erbe der Kinder? Trennung von persönlicher Sorge und Vermögensverwaltung möglich.
Kontakt zu bestimmten Personen, Haustiere, besondere Bedürfnisse, alles kann geregelt werden.
Häufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über das Freizügigkeitskonto wissen müssen.
Was ist eine Sorgerechtsverfügung genau?
Eine Sorgerechtsverfügung ist ein rechtliches Dokument, in dem Eltern festlegen, wer im Fall ihres Todes oder ihrer dauerhaften Handlungsunfähigkeit die Sorge für ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll. Die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) ist an diesen Wunsch zwar nicht rechtlich gebunden, folgt ihm aber in der Regel, wenn keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen.
Ist die Sorgerechtsverfügung rechtlich bindend?
Die Sorgerechtsverfügung ist eine verbindliche Willensäusserung, die von der KESB berücksichtigt wird. Sie ist jedoch nicht absolut bindend – das Kindeswohl hat immer Vorrang. In der Praxis wird dem elterlichen Wunsch aber fast immer entsprochen, sofern die vorgeschlagene Person geeignet ist und keine Gründe dagegen sprechen.
Was passiert ohne Sorgerechtsverfügung?
Ohne Sorgerechtsverfügung entscheidet die KESB nach pflichtgemässem Ermessen, wer Vormund wird. Das kann ein Verwandter sein, muss es aber nicht. Im schlimmsten Fall werden Kinder bei Fremden oder in Heimen platziert, während langwierige Abklärungen laufen. Eine belastende Situation, die Sie Ihren Kindern ersparen können.
Können beide Elternteile unterschiedliche Verfügungen erstellen?
Ja, beide Elternteile können getrennte Verfügungen erstellen. Es empfiehlt sich jedoch, sich abzusprechen und idealerweise eine gemeinsame Verfügung zu erstellen. Bei unterschiedlichen Wünschen kann dies zu Komplikationen führen. Bei getrennten Eltern ist eine individuelle Verfügung sinnvoll.
Wie oft sollte die Verfügung aktualisiert werden?
Wir empfehlen eine Überprüfung alle 2-3 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen: Geburt weiterer Kinder, Trennung/Scheidung, Umzug, Änderung der Beziehung zur vorgesehenen Vormundsperson. Eine veraltete Verfügung kann ihren Zweck verfehlen.
Was ist der Unterschied zum Vorsorgeauftrag?
Die Sorgerechtsverfügung regelt ausschliesslich die Vormundschaft für Ihre Kinder. Der Vorsorgeauftrag regelt dagegen, wer sich im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit um Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmert. Beide Dokumente ergänzen sich und sollten zusammen erstellt werden.