Schützen Sie Ihre Liebsten und bestimmen Sie selbst, was mit Ihrem Vermögen geschieht. Testament, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag, rechtssicher nach Schweizer Recht.
Rechtssicherheit schaffen
Vermeiden Sie familiäre Konflikte durch rechtliche und klare Regelungen.
Steuern minimieren
Optimieren Sie die Steuerbelastung für Ihre Erben durch optimale Planung.
Selbstbestimmung wahren
Stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille und Ihre Interessen im Ernstfall zählen.
Sichern und organisieren Sie Ihr Vermächtnis
Kostenloses Beratungsgespräch
Unsere Klienten haben bereits heute alles für morgen geregelt und blicken ohne Sorgen in die Zukunft.
SCHÜTZEN AUCH SIE IHR VERMÄCHTNIS!
Ihr Vermächtnis in guten Händen
Selbstbestimmt und sicher vorsorgen
Wussten Sie, dass in der Schweiz jährlich rund CHF 95 Milliarden vererbt werden, aber über 70 % der Bevölkerung keine klare Regelung für ihren Nachlass getroffen haben? Ein fehlendes Testament oder ein unklarer Vorsorgeauftrag führen oft zu langwierigen Familienkonflikten und unnötig hohen Erbschaftssteuern. Ohne aktive Nachlassplanung greift die gesetzliche Erbfolge, die selten den individuellen Wünschen oder der modernen Lebensrealität entspricht.
Bei FINWIWO verstehen wir, dass es bei Ihrem Erbe um mehr als nur Zahlen geht – es geht um Ihre Geschichte und die finanzielle Absicherung Ihrer Liebsten. Als Ihr Co-Pilot für Finanzen begleiten wir Sie fachkundig dabei, Ihr Vermächtnis zu sichern und steuerlich zu optimieren. Ob es um die Willensvollstreckung, komplexe Schenkungen oder die präzise Lückenberechnung Ihrer Vorsorgesituation geht: Wir bringen Klarheit in den Dschungel der Paragraphen.
Schützen Sie, was Sie sich über Jahrzehnte aufgebaut haben. Mit einer unabhängigen Beratung vermeiden Sie klassische Fehler und stellen sicher, dass Ihre Wünsche bis auf den Rappen genau umgesetzt werden.
Handeln Sie jetzt, statt die Zukunft dem Zufall zu überlassen.
Gemeinsam gestalten wir eine Nachlasslösung, die Ihnen und Ihrer Familie heute die Gewissheit gibt, dass morgen alles geregelt ist.
Warum eine Nachlassplanung unverzichtbar ist
Ohne klare Regelung entscheidet das Gesetz – nicht Sie. Das Schweizer Erbrecht verteilt Ihr Vermögen nach starren Regeln, die oft nicht Ihren Wünschen entsprechen. Unverheiratete Partner gehen leer aus, Stiefkinder erben nichts, und Familienstreit ist vorprogrammiert.
Mit der Erbrechtsrevision 2023 haben Sie mehr Gestaltungsfreiheit als je zuvor. Eltern haben keinen Pflichtteil mehr, und der Pflichtteil der Kinder wurde auf 50% reduziert. Das bedeutet: Sie können einen grösseren Teil Ihres Vermögens frei verteilen – an Ihren Partner, Ihre Enkel oder eine gemeinnützige Organisation.
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Ohne Nachlassplanung
- Gesetzliche Erbfolge – oft nicht Ihrem Willen entsprechend
- Konkubinatspartner erbt nichts (0%)
- Erbstreitigkeiten in der Familie
- Unnötig hohe Erbschaftssteuern
- KESB entscheidet bei Urteilsunfähigkeit
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Mit professioneller Planung
- Ihr Wille wird rechtssicher umgesetzt
- Partner, Stiefkinder, Patenkinder abgesichert
- Familienfrieden durch klare Regelungen
- Steueroptimierte Vermögensübertragung
- Sie bestimmen Ihre Vertrauensperson
Testament – Ihr Wille, klar formuliert
Ein Testament ist weit mehr als nur ein Dokument; es ist die Garantie für Ihre Selbstbestimmung. Da über 70 % der Schweizer Bevölkerung keine klare Nachlassregelung haben, greift im Ernstfall die gesetzliche Erbfolge. Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche zählen und Ihre Liebsten über die Standardregelungen hinaus abgesichert sind.
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Individuelle Begünstigung
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Konflikte vermeiden
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Einfache Flexibilität
Passen Sie Ihr Testament jederzeit unkompliziert an neue Lebensumstände wie Heiraten oder Immobilienkäufe an.
Bestimmen Sie präzise, wer welche Anteile erhält, und sichern Sie auch nahestehende Personen ohne gesetzlichen Erbanspruch ab.
Schaffen Sie durch eindeutige Anweisungen Klarheit und bewahren Sie Ihre Familie vor langwierigen Erbstreitigkeiten.
Das neue Erbrecht 2023, was hat sich geändert?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das revidierte Schweizer Erbrecht. Folgendes haben wir für euch zusammengefasst:
Kleinere Pflichtteile
Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt neu nur noch 50% statt 75% des gesetzlichen Erbteils. Eltern haben gar keinen Pflichtteil mehr.
- Mehr Gestaltungsfreiheit für Sie
Grössere freie Quote
Sie können einen grösseren Teil Ihres Vermögens frei verteilen, an Ihren Partner, Stiefkinder, Patenkinder oder eine gemeinnützige Organisation.
- Mehr Möglichkeiten für Ihre Liebsten
Konkubinat bleibt ungeregelt
Auch nach der Revision: Unverheiratete Partner erben nichts, wenn Sie nicht aktiv vorsorgen. Ein Testament oder Erbvertrag ist zwingend.
- Handeln Sie jetzt für Ihren Partner
Bestehende Testamente prüfen
Alte Testamente gelten weiterhin, aber die neuen Pflichtteile können Ihre Verteilung verändern. Eine Überprüfung ist dringend empfohlen.
- Lassen Sie Ihr Testament prüfen
Erbvertrag – Verbindliche Sicherheit für alle
Während ein Testament einseitig geändert werden kann, bietet der Erbvertrag eine verbindliche und unumstössliche Lösung für komplexe Situationen. Er ist das ideale Instrument, um gemeinsam mit Ihren Erben harmonische Abmachungen für eine reibungslose Vermögensweitergabe zu treffen.
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Höchste Planungssicherheit
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Steuerliche Optimierung
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Lösungen für Patchwork-Familien
Regeln Sie die Unternehmensnachfolge oder komplexe Familienverhältnisse fair und ohne rechtliche Grauzonen.
Treffen Sie unumstössliche Vereinbarungen, die allen Beteiligten langfristige finanzielle Sicherheit garantieren.
Minimieren Sie durch strategische Planung die Belastung durch Erbschaftssteuern für Ihre Nachkommen.
So einfach funktioniert’s
In wenigen Schritten Ihre Nachlassplanung erledigen
01. Erstgespräch
Füllen Sie das Online-Formular auf dieser Seite mit Ihren Eckdaten aus und senden Sie es ab.
02. Bestandsaufnahme
Wir erfassen Ihre familiäre und finanzielle Situation sowie Ihre Wünsche und Ziele.
03. Dokumentenerstellung
Unsere Notare erstellen Testament, Erbvertrag, Ehevertrag und/oder Vorsorgeauftrag.
04. Umsetzung & Ablage
Alle Dokumente werden notariell beglaubigt und sicher hinterlegt.
Häufige Fehler bei der Nachlassplanung
Diese Fehler finden wir regelmässig und können sie für Sie beheben.
Ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit kann jederzeit eintreten. Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die KESB.
Wer Pflichtteile verletzt, riskiert Anfechtungsklagen der Erben. Die Verteilung muss rechtlich korrekt sein.
Ein handschriftliches Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein, sonst ist es ungültig.
Lebensumstände ändern sich, Heirat, Scheidung, Kinder. Veraltete Testamente führen zu ungewollten Ergebnissen.
Häufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über das Freizügigkeitskonto wissen müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?
Ein Testament können Sie jederzeit alleine ändern oder widerrufen. Ein Erbvertrag hingegen wird mit den Begünstigten gemeinsam abgeschlossen und kann nur mit deren Zustimmung geändert werden. Der Erbvertrag bietet mehr Rechtssicherheit für alle Parteien, ist aber weniger flexibel.
Was sind die Pflichtteile im Schweizer Erbrecht?
Seit der Erbrechtsrevision 2023 haben nur noch Nachkommen (Kinder, Enkel) und der überlebende Ehegatte/eingetragene Partner einen Pflichtteil. Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt 50% ihres gesetzlichen Erbteils, beim Ehegatten ebenfalls 50%. Eltern haben keinen Pflichtteil mehr.
Brauche ich einen Ehevertrag für die Nachlassplanung?
Ein Ehevertrag kann die Nachlassplanung erheblich vereinfachen. Durch die Wahl der Gütertrennung oder einer modifizierten Errungenschaftsbeteiligung können Sie den überlebenden Ehegatten besser absichern und die freie Quote vergrössern.
Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer bei Ihrer Urteilsunfähigkeit Ihre Interessen vertritt, bei persönlichen, vermögensrechtlichen und rechtlichen Angelegenheiten. Ohne Vorsorgeauftrag ordnet die KESB eine Beistandschaft an.
Wie kann ich Erbschaftssteuern sparen?
In den meisten Kantonen sind Ehegatten und direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit. Für andere Begünstigte lohnt sich eine frühzeitige Planung mit Schenkungen zu Lebzeiten, Nutzniessung oder der Wahl des Wohnsitzkantons.
Was macht ein Willensvollstrecker?
Der Willensvollstrecker setzt Ihren letzten Willen um: Er verwaltet den Nachlass, begleicht Schulden, verteilt das Erbe und vermittelt bei Konflikten. Er entlastet Ihre Erben und sorgt für eine reibungslose Nachlassabwicklung.
Wie oft sollte ich meine Nachlassplanung überprüfen?
Mindestens alle 5 Jahre oder bei wichtigen Lebensereignissen: Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern/Enkeln, Immobilienkauf, Unternehmensverkauf, Pensionierung. Die Erbrechtsrevision 2023 macht eine Überprüfung für alle bestehenden Testamente sinnvoll.