Das berufliche Vorsorge-Gesetzt, kurz BVG, ist die 2. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz. Dieses Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber, neben der AHV, für ihre Mitarbeiter eine BVG-Versicherung abzuschliessen, sofern der Jahreslohn des Mitarbeiters 22’050 CHF übersteigt. Gemeinsam mit der 1. Säule (AHV) bietet die berufliche Vorsorge einen zusätzlichen Schutz für das lebensnotwendige Einkommen Ihrer Arbeitnehmer nach der Pensionierung oder im Falle von Invalidität.
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