Das berufliche Vorsorge-Gesetzt, kurz BVG, ist die 2. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz. Dieses Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber, neben der AHV, für ihre Mitarbeiter eine BVG-Versicherung abzuschliessen, sofern der Jahreslohn des Mitarbeiters 21’330 CHF übersteigt. Gemeinsam mit der 1. Säule (AHV) bietet die BVG einen zusätzlichen Schutz für das lebensnotwendigen Einkommens ihrer Mitarbeiter nach der Pensionierung.
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