Vorsorgeauftrag
Bestimmen Sie selbst, wer bei Urteilsunfähigkeit für Sie entscheidet, bevor es die Behörde tut. Schützen Sie Ihre Familie, Ihr Vermögen und Ihre Wünsche.
Handlungsfähigkeit sichern
Vertrauenspersonen können im Notfall sofort rechtssicher für Sie entscheiden.
Selbstbestimmung wahren
Vermeiden Sie Behördeneingriffe und behalten Sie die volle Kontrolle.
Rechtskraft garantieren
Schützen Sie Ihre Wünsche durch ein rechtlich geprüftes und gültiges Dokument.
Entscheiden Sie über Ihre Handlungsunfähigkeit
Kostenloses Beratungsgespräch
Unsere Klienten behalten die Kontrolle auch in Krisensituationen.
Sorgen auch sie vor!
Ihr Vorsorgeauftrag
Selbstbestimmung sichern, wenn es darauf ankommt
Viele Menschen wissen nicht genau, was ein Vorsorgeauftrag ist und verwechseln ihn mit einer Vollmacht. Dabei geht es um eine zentrale Frage: Wer darf für Sie handeln, wenn Sie urteilsunfähig werden und wichtige Entscheide anstehen? Ein Vorsorgeauftrag schafft hier Klarheit. Sie legen frühzeitig fest, wer Sie vertreten darf und in welchen Bereichen. So bleibt Ihre Selbstbestimmung geschützt, auch wenn Sie sie vorübergehend nicht mehr aktiv ausüben können.
Was ein Vorsorgeauftrag in der Praxis regelt
Je nach Situation kann ein Vorsorgeauftrag persönliche Angelegenheiten, Vermögensfragen und die rechtliche Vertretung abdecken. Das betrifft unter anderem Zahlungen, Verträge, Immobilien, Behördenwege oder unternehmerische Entscheide. Mit einer klaren Regelung werden Abläufe im Ernstfall nicht unnötig blockiert.
Warum viele zu lange warten und welche Folgen das haben kann
Ohne Vorsorge entstehen im Ernstfall häufig Verzögerungen, Unsicherheit und Konflikte in der Familie oder im Unternehmen. Wer erst unter Druck reagiert, verliert Zeit und Handlungsspielraum. Ein sauber erstellter Vorsorgeauftrag hilft, diese Risiken frühzeitig zu reduzieren.
Was passiert ohne Vorsorgeauftrag?
Wenn Sie urteilsunfähig werden und keinen Vorsorgeauftrag haben, übernimmt die KESB.
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KESB entscheidet über Ihr Leben
Die Behörde bestimmt, wer für Sie handelt, oft eine fremde Person als Beistand.
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Ihr Partner ist machtlos
Auch Ehepartner haben ohne Vorsorgeauftrag nur beschränkte Vertretungsrechte.
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Ihre Wünsche werden ignoriert
Die Behörde kennt Ihre Präferenzen nicht und entscheidet nach eigenem Ermessen.
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Langwierige Verfahren
Die Errichtung einer Beistandschaft dauert Wochen bis Monate, Zeit, in der niemand handeln kann.
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Höhere Kosten
Ein behördlicher Beistand kostet oft mehr als eine private Vertrauensperson.
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Familienstreit
Ohne klare Regelung streiten sich Angehörige um die Zuständigkeit.
Mit einem Vorsorgeauftrag behalten Sie die Kontrolle
Sie bestimmen selbst, wer Ihre Interessen vertritt. Ihre Vertrauensperson kann sofort handeln, ohne wochenlange Behördenverfahren. Ihre Wünsche und Werte werden respektiert, auch wenn Sie sie nicht mehr äussern können.
Sichern Sie Ihre Selbstbestimmung
Damit im Ernstfall klar ist, wer für Sie entscheiden darf
Ohne einen wirksamen Vorsorgeauftrag kann im Fall einer Urteilsunfähigkeit schnell Unsicherheit entstehen. Entscheidungen verzögern sich, Zuständigkeiten sind unklar, und es drohen Konflikte in der Familie oder im Unternehmen. Besonders bei Vermögen, laufenden Verpflichtungen und wichtigen persönlichen Fragen kann jede Verzögerung spürbare Folgen haben.
FINWIWO schützt Ihre Interessen vorausschauend. Als Ihr Copilot für Finanzen und Vorsorge erstellen wir mit Ihnen einen Vorsorgeauftrag, der zu Ihrer Lebenssituation passt. Sie definieren klare Kompetenzen, Zuständigkeiten und Grenzen. Wir achten darauf, dass die Regelung verständlich, präzise und im Ernstfall tatsächlich anwendbar ist.
Überlassen Sie Ihre Zukunft nicht dem Zufall. Regeln Sie Ihren Vorsorgeauftrag, solange Sie frei entscheiden können und geben Sie Ihren Angehörigen Sicherheit, wenn es zählt.
Was regelt ein Vorsorgeauftrag?
Sie können für jeden Bereich eine andere Person bestimmen oder alles einer Vertrauensperson übertragen.
Personensorge
Entscheidungen über Ihre Gesundheit, medizinische Behandlungen, Wohnsituation und Pflege.
- Wahl des Pflegeheims
- Medizinische Behandlungen
- Tägliche Betreuung
- Wohnungswechsel
Vermögenssorge
Verwaltung Ihrer Finanzen, Bankkonten, Immobilien und Verträge.
- Bankgeschäfte
- Rechnungen bezahlen
- Immobilienverwaltung
- Steuererklärung
Rechtsverkehr
Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten und bei Vertragsabschlüssen.
- Behördengänge
- Versicherungsansprüche
- Vertragsabschlüsse
- Rechtliche Vertretung
Für wen ist ein Vorsorgeauftrag besonders wichtig
Grundsätzlich ist ein Vorsorgeauftrag für jede erwachsene Person sinnvoll. Besonders wichtig ist er für Eltern mit minderjährigen Kindern, damit Sie festlegen, wer Ihre Kinder betreut, statt dass die KESB entscheiden muss. Für unverheiratete Paare ist er dringend, weil der Partner ohne Regelung kein Vertretungsrecht hat.
Unternehmer und Selbstständige sichern damit die Handlungsfähigkeit des Betriebs, damit wichtige Entscheide nicht blockiert werden. Immobilienbesitzer regeln Verwaltung, Hypothek und Mietverhältnisse, falls sie nicht mehr handeln können. Für Menschen ab 50 steigt die Relevanz, weil das Risiko durch Unfall, Schlaganfall oder Demenz zunimmt. Und Alleinstehende bestimmen frühzeitig eine Vertrauensperson, damit keine fremde Person eingesetzt wird.
So einfach funktioniert’s
In vier Schritten zu Ihrer Selbstbestimmung
01. Erstgespräch
Wir erfassen Ihre familiäre Situation, Vermögenswerte und Wünsche. Kostenlos und unverbindlich.
02. Beratungsgespräch
Wir erklären Ihre Optionen: Wer soll was regeln? Welche Anweisungen sollen enthalten sein?
03. Dokumentenerstellung
Unsere Experten formulieren Ihren Vorsorgeauftrag rechtssicher nach Schweizer Recht.
04. Notarielle Beurkundung
Wir begleiten Sie zur notariellen Beurkundung und Registrierung beim Zivilstandsamt.
Häufige Fehler beim Vorsorgeauftrag
Diese Fehler finden wir regelmässig und können sie für Sie beheben.
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Am Computer geschrieben
Ein getippter Vorsorgeauftrag ist ungültig! Er muss entweder vollständig von Hand geschrieben oder notariell beurkundet sein.
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Keine Ersatzperson bestimmt
Was wenn Ihre Vertrauensperson selbst krank wird oder vor Ihnen stirbt? Bestimmen Sie immer eine Ersatzperson.
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Bevollmächtigte nicht informiert
Ihre Vertrauensperson muss wissen, dass sie eingesetzt wurde und bereit sein, die Verantwortung zu übernehmen.
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Nicht registriert
Ohne Registrierung beim Zivilstandsamt kann die KESB Ihren Vorsorgeauftrag möglicherweise nicht finden.
Häufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über „Vorsorgeauftrag“ wissen müssen.
Was genau ist ein Vorsorgeauftrag?
Ein Vorsorgeauftrag ist ein rechtliches Dokument nach Schweizer Recht (Art. 360-369 ZGB), mit dem Sie festlegen, wer bei Ihrer Urteilsunfähigkeit Ihre Interessen vertritt. Sie bestimmen selbst eine Vertrauensperson für Personensorge (Gesundheit, Wohnen), Vermögenssorge (Finanzen, Verträge) und Rechtsverkehr (Behörden, Verträge).
Wann tritt ein Vorsorgeauftrag in Kraft?
Der Vorsorgeauftrag wird erst wirksam, wenn Sie dauerhaft urteilsunfähig werden – etwa durch einen schweren Unfall, Demenz oder Koma. Die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) prüft und validiert den Vorsorgeauftrag. Solange Sie urteilsfähig sind, bleibt das Dokument ’schlafend‘.
Was passiert ohne Vorsorgeauftrag?
Der Vorsorgeauftrag wird erst wirksam, wenn Sie dauerhaft urteilsunfähig werden – etwa durch einen schweren Unfall, Demenz oder Koma. Die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) prüft und validiert den Vorsorgeauftrag. Solange Sie urteilsfähig sind, bleibt das Dokument ’schlafend‘.
Welche Formvorschriften gelten?
Der Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein (eigenhändig) ODER notariell beurkundet werden. Ein am Computer geschriebener Auftrag ist ungültig! Wir empfehlen die notarielle Beurkundung für maximale Rechtssicherheit.
Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung regelt ausschliesslich medizinische Entscheidungen (z.B. lebenserhaltende Massnahmen). Der Vorsorgeauftrag ist umfassender: Er regelt auch Finanzen, Wohnsituation, Verträge und die Vertretung gegenüber Behörden. Idealerweise haben Sie beides.
Kann ich den Vorsorgeauftrag ändern oder widerrufen?
Ja, solange Sie urteilsfähig sind, können Sie den Vorsorgeauftrag jederzeit ändern oder widerrufen. Bei einer handschriftlichen Änderung muss das gesamte Dokument neu geschrieben werden. Wir empfehlen eine regelmässige Überprüfung alle 3-5 Jahre.
Wer kann als Beauftragte Person eingesetzt werden?
Sie können jede volljährige, urteilsfähige Person Ihres Vertrauens einsetzen: Ehepartner, Kinder, Geschwister, enge Freunde oder auch professionelle Beistände. Wichtig: Sprechen Sie vorher mit der Person und stellen Sie sicher, dass sie bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen.